Gutachten: Auftrag, Umfang, Zeit & Kosten

In Verhandlungen mit Finanzgebern und Banken werden in der Krise typischerweise Sanierungsgutachten gefordert. Der Aufwand für solche Gutachten ist sehr umfangreich und folgt zumeist dem IDW S6-Standard. Wir klären über Zeitaufwand und Kosten auf.
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Einordnung
Gerade in Verhandlungen mit Banken sind IDW S6 Gutachten eine wesentliche Grundlage für mögliche Verhandlungen, schon aus Compliance Gründen der Banken. IDW S11 Gutachten wiederum geben Sicherheit im Rahmen der Prüfung von Insolvenzantragspflichten.
Solche Gutachten sind sehr umfangreich und auch mit Haftungsrisiken für den Ersteller verbunden, wobei der Umfang maßgeblich von Faktoren beeinfluss wird, wie:
- Unternehmensgröße bzw. Umsatz
- Komplexität des Unternehmen
- Business-Modell oder -Modelle (soweit mehrere existieren)
- verpflichtende Arbeitsinhalte gem. dem IDW S6 Standard
- Anzahl der Standorte bzw. rechtlich selbständige Unternehmenseinheiten
- Daten-, Informationsqualität (z.B. der Finanzbuchhaltung)
- Sonder-Anforderungen oder Anweisungen des Unternehmens
Es ist sicher nachvollziehbar, das eine Aussage über den genauen Aufwand nur im Rahmen einer genauen Prüfung und Absprache möglich ist, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Es sind vor allem Compliance-Gründe, welche Banken verpflichten, sich über ein IDW S6 Gutachten einen umfassenden Eindruck über die finanzielle Situation des krisenbetroffenen Unternehmens zu verschaffen.
Zeitaufwand
Der zeitliche Aufwand für die Erstellung eines Gutachtens ist nach vorhergesagtem nicht ohne Weiteres möglich darzustellen.
Dennoch ist die Frage eines betroffenen Unternehmens durchaus berechtigt, mit welchem Zeitaufwand zu kalkulieren ist.
Für ein IDW S11 Gutachten dürfen Sie mit einem Aufwand von ca. 4 bis 12 Berater-Tagen rechnen (mittleres Unternehmen), wobei der Aufwand ggf. über mehrere Personen verteilt wird und sich damit verkürzt. Dies ist wichtig, um die gesetzlichen Fristen des §15a InsO nicht zu gefährden. Die Vorschrift fordert zu einer Antragstellung „ohne schuldhaftes Zögern“ auf, begrenzt den Maximal-Zeitraum jedoch zusätzlich auf 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen bei Überschuldung.
Ein IDW S6-Gutachten wiederum kann höchst unterschiedlich ausfallen.
Es können schnell Aufwände von 20 bis 45 Berater-Tage anfallen.
Kostenaufwand
Über Geld redet man nicht? …Wir schon!
Krisenbetroffene Unternehmen fragen sich typischerweise ebenfalls, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Wie oben deutlich gemacht, ist eine pauschale Aussage kaum möglich.
Dennoch: Als Kostenorientierung möchten wir Ihnen folgende Richtwerte mitgeben:
- Bitte richten Sie sich im mittelständischen Umfeld auf Kosten von 10.000 € bis zu 35.000 € für ein IDW S6 ein.
- Für ein IDW S11 Gutachten gehen Sie bitte von ca. 5.000 bis 10.000 € aus.
- Soll ein eingeschränkter IBR (Independent Business Report) erstellt werden, sollten Sie von einem Kostenrahmen i.H.v. ca. 60-75% ausgehen.
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