Schuldenbereinigung

Schnelle Einigung

statt Insolvenz

Der wesentliche Vorteil einer aussergerichtlichen Schuldenbereinigung liegt in der Erarbeitung eines schnellen, abschließenden Vergleichs, oft begleitet mit einem besseren finanziellen Ausgleich, als es ein langwieriges Insolvenz-Verfahren bieten kann.

höhere Quote

schnelle Einigung

nicht öffentlich

diskrete Lösung

keine Insolvenz

geringere Kosten

flexible Gestaltung

Finanzielle Restrukturierung

Schnelle Lösung in der Krise:
die außergerichtliche Sanierung
Effektive Lösung:
außergerichtliche Sanierung

Ablauf des Konsenzverfahrens

Die aussergerichtliche, konsensbasierte Schulden-Bereinigung (auch als Akkord bezeichnet) läuft regelmäßig in einem genormten Verfahren ab. Statt einer Insolvenzquote nach mehreren Jahren von regelmäßig unter 5%, können oft höhere Quoten ab 30% erzielt werden.
Gläubiger profitieren so von einer wirtschaflich wesentlich attraktiveren Vergleichszahlung.

Salden-Abfrage, IDW S11

Es gilt, zunächst einen vollständigen Überblick aller Forderungen zu erhalten. Dazu werden die Gläubiger kontaktiert und um eine Saldenaufstellung gebeten. Neben postalischer und Email-Kommunikation nutzen wir auch unsere Konsens-Plattform.
Insbesondere bei Kapitalgesellschaften ist ein IDW S11 Gutachten dringend anzuraten, um strafbewährtre Insolvenzantragsfplichten zu identifizieren.

Feststellung Forderungen

Gemeldete Forderungen sind auf deren Berechtigung zu prüfen, insbesondere, ob diese verjährt sind oder andere Rechtsgründe die Rechtmäßigkeit einschränken. Im Anschluss erfolgt die finale Aufnahme in die Forderungstabelle.
Auch sind in dieser Phase bevorstehende oder eintretende Vollstreckungsmaßnahmen seitens privater oder öffentlicher Gläubiger insolvenzfest zu adressieren.

Vergleichsrechnung

Ein Schuldenschnitt ist für Gläubiger nie erfreulich. Im Fall der Insolvenz des Schuldners zeigen Statistiken jedoch eine klare Botschaft: Insolvenzquoten liegen typischerweise im unteren einstelligen Bereich. Hier setzt die Konsenslösung an: Wir berechnen den Mehrwert, den ein aussergerichtlicher Vergleichsvorschlag erzielen kann.
Typischerweise liegt die Differenz bei mehr als 20%!!

Vorschlag an Gläubiger

Verbunden mit dem gutachterlichen Vergleich bestehender Gläubigerforderungen (i.V.m. dem Vermögensverzeichnis) versus der erwarteten Insolvenzquote, wird nunmehr ein indikativen Akkord-Vorschlag erstellt und versandt.
Wichtig ist anzumerken, dass Forderungen während den Verhandlungen gestundet werden müssen, um eine Insolvenzantragspflicht auszuschließen.

Verhandlungsphase

Nachfragen und Verhandlungen in Folge der Angebotsabgabe sind ein typisches Gläubiger-Verhalten. Wer möchte es Ihnen auch verwehren?
Kritischer sind jedoch Gläubiger, die einen Vergleich blockieren und sich durch Zwangsvollstreckungen oder andere Maßnahmen gegen die Gläubiger-Mehrheit wenden. Diesen sog. Akkordstörer kann mit der Einführung des StaRUG heutzutage jedoch viel leichter entgegengetreten werden. Bei richtiger Planung bieten sich jedoch auch andere Wege an.

Vertrags-Erstellung

Im Anschluss an die Vergleichsverhandlungen schließt sich die Vertragsausfertigung an. Hierbei handelt es sich zumeist um einen Erlassvertrag (i.S.d. §397 BGB), der -je nach Situation- unbedingt, bedingt (z.B. Besserungsschein) oder auflösend bedingt (im Fall eines späteren Insolvenzeintritts) ausgestaltet sein kann. Auch sind mögliche Insolvenzanfechtungen auszuschließen.

Vertragsunterzeichnung

Mit Unterzeichnung durch zustimmende Gläubiger entfaltet der Erlassvertrag mit jedem Einzelnen ab dem definierten Beginn seine rechtliche Bindungswirkung. Der Schuldner ist verpflichtet die vereinbarten Zahlungen zu leisten, der Gläubiger erlässt (bedingt) einen Teil der Forderungen. Insbesondere sind Vollstreckungsmaßnahmen für Altverbindlichkeiten nicht mehr zulässig. Auch besteht keine Insolvenz-Antragspflicht mehr, das Unternehmen kann operativ fortgeführt werden.

Abwicklung / Zahlung

Die Umsetzung der vertraglichen Regelungen obliegt den Vertragsparteien. Insbesondere hat der Schuldner die Zahlungspflichten zu erfüllen. Um diese Pflicht abzusichern, bieten wir an, über die Dauer der Vertragslaufzeit eine Kontrollfunktion (vergleichbar einem Sachwalter im Insolvenzrecht) wahrzunehmen, welche zum einen die Zahlungspflichten überwacht aber auch hälftig eine beratende Funktion wahrnimmt, auch übernehmen wir auf Anforderung der Gläubiger die externe Führung oder Prüfung der Bücher, so dass auch hier eine Schutzfunktion der Interessen der Gläubiger besteht.

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