Der perfekte Sturm: Restrukturierungs Maßnahmen schmerzen, sind aber notwendig

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Restrukturierungen von Unternehmen sind unabwendbar, insbesondere in Zeiten schwindender Profitabilität. Sie sind darauf ausgelegt, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich zu stabilisieren, bevor eine Insolvenz eingeleitet wird.

Vorinsolvenzliche Maßnahmen, wie sie im Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) festgelegt sind, bieten dabei optional eine rechtliche Grundlage, um frühzeitig auf drohende Zahlungsunfähigkeit zu reagieren.

Ein geeigneter Zeitpunkt ist oft dann gegeben, wenn sich die finanzielle Lage des Unternehmens verschlechtert, aber noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass eine Insolvenz unumgänglich wird.

Eine Restrukturierung (egal ob als vorbeugende Maßnahme des Unternehmens, im gerichtlichen StaRUG Verfahren oder als Insolvenz-Maßnahme) umfasst -je nach Situation- die Neugestaltung von Verbindlichkeiten, Anpassung von Geschäftsmodellen (Target Operation Model) und ggf. aktive Verhandlungen mit Gläubigern. Auch zählen Kostensenkungs-Maßnahmen oder Freisetzung von Mitarbeitern zu notwendigen Maßnahmen, selbst wenn diese für Betroffen höchst belastend sind.

Durch die Implementierung vorinsolvenzlicher Maßnahmen können Unternehmen nicht nur ihre Liquidität sichern, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig erhalten. Die richtige Strategie kann dazu führen, dass das Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgeht.

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