Letzte Rettung: doppeltnützige Treuhand?

Die doppelnützigen Treuhand ist gerade auch in der Insolvenz- und Restrukturierungsberatung ein wirksames aber rechtich hoch komplexes Instrument, um die widerstreitenden Interessen von Gesellschaftern und Finanzierer auszugleichen.


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Einführung

In der Finanzkrise ist das Vertrauen der finanzierenden Banken in Geschäftsführung und Gesellschafter häufig erschüttert. Doch gerade jetzt bedarf es weiterer Finanzmittel um eine Sanierung überhaupt zu ermöglichen.

Um in dieser Situation dennoch die Zusage einer weiteren Finanzierung zu ermöglichen, ist es -für den Fall des Scheiterns der Sanierung- wichtig, den Geldgebern eine Vewertung werthaltigen Vermögens der Gesellschaft (Anteile an der Gesellschaft oder auch Vermögensgegenstände wie Maschinen oder Grundstücke) zu ermöglichen und dies insbesondere auch gegen die Interessen der Gesellschafter.

Sollte die Sanierung gelingen und die Bedienung der laufenden Kredite vollständig abgeschlossen sein, so wird das Sicherungsgut  wieder freigegeben.

In einer solchen -von gegensätzlichen Interessen geprägten- Situation hilft das Kriseninstrument der doppelnützige Treuhand.

Sie ermöglicht es, Vermögenswerte für Finanzgeber oder Banken zu sichern und gleichzeitig die Interessen der Schuldner durch Hingabe von typisch nachrangigen Krediten zu fördern. In diesem Beitrag werden wir die Grundlagen der doppelnützigen Treuhand erläutern, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen darstellen und auf die praktische Anwendung in der Restrukturierungsberatung eingehen.

Grundlagen der doppelnützigen Treuhand

Die doppelnützige Treuhand ist eine spezielle Form der Treuhand (§675 BGB), die sowohl dem Treugeber als auch dem Begünstigten zugutekommt. Dies bedeutet, dass Vermögenswerte, die in die Treuhand eingebracht werden, einerseits dem Treugeber zur Verfügung stehen, andererseits aber auch für den oder die Gläubiger des Treugebers gesichert sind.

Definition der Treuhand

Eine Treuhand ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der eine Person (der Treuhänder) das Vermögen eines anderen (des Treugebers) verwaltet. Der Treuhänder hat die Pflicht, die Interessen des Treugebers zu wahren und das Vermögen entsprechend den vereinbarten Bedingungen zu verwalten.

Doppelnützige Treuhand im Detail

Die doppelnützige Treunhand ist -darauf aufbauend- ein atypisches Sicherungsmittel.
Hier wird das Vermögen so verwaltet, dass es sowohl dem Treugeber als auch den Gläubigern zugutekommt. Das Treugut wird also für zwei Seiten verwaltet. Diese Konstruktion ist besonders relevant in Situationen, in denen sich ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten befindet und eine Insolvenz droht.

Treuhänder, Treugeber

In Krisensituationen werden die Betroffenen als Treuhänder immer eine vertrauenswürdige und vor allen Dingen sachkundige Person, oder Restrukturierungsexperten wählen. Er ist verpflichtet, die ihm zugeordneten Rechte und Pflichten, nach Treu und Gewissen, zuverlässig und uneigennützig zu erledigen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen von ihm gewahrt werden.

Treugeber sind jene natürlichen oder juristische Personen die Vermögen oder Rechte (Gesellschaftsanteile, Maschinen, Patente, Grundstücke, …) in die Treuhand geben. Er oder sie überträgt sein Eigentum oder seine Rechte an den o.g. Treuhänder, der sie in seinem aber auch im Namen der Geldgeber (zumeist nur noch die Hausbanken) gemäß der beidseitigen Interessen verwaltet und schützt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen für die doppelnützige Treuhand finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in speziellen Gesetzen, die die Insolvenzordnung (InsO) betreffen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das BGB regelt die allgemeinen Bestimmungen über Treuhandverhältnisse. Es definiert im 12. Titel = Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste und hier den Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675 – 675b)  die Rechte und Pflichten des Treuhänders sowie die Bedingungen, unter denen eine Treuhandvereinbarung getroffen werden kann.

Insolvenzordnung (InsO), BGH-Rechtsprechung

Die InsO enthält spezifische Regelungen zur Sicherung von Gläubigerinteressen in Krisensituationen (z.b. Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen). Im Rahmen einer Insolvenz können doppelnützige Treuhandverhältnisse etabliert werden, um Vermögenswerte zu schützen und die Rückführung von Forderungen zu gewährleisten.

Zu beachten ist, daß der BGH im Hinblick auf die Schutzwirkung schon im Jahr 2015 (BGH IX ZR 272/13) urteilte, dass „eine Treuhandvereinbarung mit schützender Drittwirkung anzunehmen ist, wenn Kreditgeber oder sonstige Dritte ihren Beitrag zu Sanierungs- oder Restrukturierungsmaßnahmen von der Übertragung der Gesellschaftsanteile des Treugebers auf einen Treuhänder abhängig machen, damit eine vom Einfluss des Treugebers unabhängige Durchführung der Maßnahme gewährleistet ist.

Im Jahr 2020 (Az. IX ZR 243/18) wurde die Rechtsprechung dahingehend erweitert, daß der häufig geführten Argumenation, wonach sich die Bank in eine den Gesellschaftern gleichgestellte Position begeben und Kredite damit gem. §39 Abs. 5 InsO nachrangig seien, eine Absage erteilt. Die Rechte der sanierungsunterstützenden Banken wurden somit weiter gestärkt wurden.

Die doppelnützigen Treuhand in der Praxis

In einer Finanzkrise steht betroffenen Unternehmen zumeist keine neue Finanzierungen  zur Verfügung. Oft sind es nur noch die Hausbanken, die (auch zum Schutz Ihrer Kredite) zu Verhandlungen bereit sind.

In einer solchen Situation ist zunächst die Frage zu klären, ob die Gesellschafter/Geschäftsführer des betroffenen Unternehmens ein starkes Interesse an der Rettung des Unternehmens haben, auch unter der Gefahr, bei Scheitern Ihre Anteile zu verlieren. Bei Bejahung, sind dann geeignete Krisenmaßnahmen zu diskutieren, zu planen und mit einer Kreditfinanzierung abzusichern. Dies gelingt jedoch nur, wenn die Fianzgeber Ihre begebenen Finanzmittel absichern können, der klassiche Anwendungsfall der doppelnützigen Treuhand:

Angenommen, ein Unternehmen steht kurz vor der Insolvenz, bei bereits durchlaufenen früheren Krisen-Stadien, insbesondere Absatz- und Erfolgs-Krise. Die Gesellschafter sind angesicht der negativen Aussichten uneins über die weitere Vorgehensweise. Banken zögern im Hinblick auf die Gewährung neuer Kredite.

Die Situation ist also höchst kritisch, eine Sanierung nur noch in “letzter Minute” möglich. Die IVW wird als Restrukurierer beauftragt.

In einer solchen Situation wird eine Restrukturierung nur gelingen, wenn a) noch werthaltiges Vermögen existiert und b) Hausbanken oder andere Finanzgeber bereit sind, das Unternehmen in dieser kritischen Situation auch weiterhin zu begleiten. Gerade hier kommt der Anwendung der doppelten Treuhand die gewünschte Wirkung zu. Die Banken können im Scheitern der Unternehmens-Sanierung Vermögen verwerten. Das Unternehmen kann auf Grund der Finanzierung den Geschäftsbetrieb parallel zur Restrukturierung aufrecht erhalten.
Und Wichtig: Es wird der verpflichtende Insolvenzantrag somit unterbunden.

Die IVW Berater haben also Zeit gewonnen, um die Neuausrichtung vollständig zu planen, mit allen Betroffenen zu diskutieren und umzusetzen.

Ohne die doppelnützige Treuhand wäre wohl nur ein Gang in die Insolvenz möglich.

Schritte zur Errichtung einer doppelnützigen Treuhand

Die doppelnützige Treuhand ist ein komplexes Gebilde und ensteht zumeist über folgende Prozess-Schritte:

  1. Erstellung eines Treuhandvertrages: Der Vertrag legt die Bedingungen fest, unter denen das Vermögen verwaltet wird.
  2. Benennung eines Treuhänders: Die IVW stellt sich als Treuhänder zur Verfügung.
  3. Übertragung der Vermögenswerte: Die relevanten Vermögenswerte werden in das Treuhandverhältnis eingebracht.
  4. Regelmäßige Berichterstattung: Die IVW wird als Treuhänder regelmäßig über den Stand der Vermögensverwaltung Bericht erstatten.

Vorteile der doppelnützigen Treuhand

Die doppelnützige Treuhand bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen in Krisensituationen:

Schutz der Vermögenswerte, Ausgleich widerstreitender Interessen

Durch die Einrichtung einer doppelnützigen Treuhand können Unternehmen ihre Vermögenswerte vor dem Zugriff von Gläubigern schützen. Dies wird durch die Schutzwirkung der doppelseitigen Treuhand, die sich mithin auf die Gläubigerbanken erstreckt, erreicht.

Sicherung der Gläubigerinteressen, Schutzwirkung bei Eröffnung der Insolvenz

Die Interessen der Gläubiger werden durch die Treuhandstruktur gewahrt, da der Treuhänder verpflichtet ist, diese Interessen zu berücksichtigen.
Besonders wichtig erscheint der Hinweis, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Treugebers keinen Einfluss auf die Wirksamkeit einer doppel- oder mehrseitigen Treuhandvereinbarung hat, „wenn dies zur Wahrung der Rechte eines Drittbegünstigten erforderlich ist“ (siehe BGH-Urteile weiter oben).
Die Regeln der §115 bzw. 116 Inso greifen nicht!

Möglichkeit zur Restrukturierung

Unternehmen haben auf Grund der Bankenfinanzierung die Möglichkeit, ihre finanziellen Angelegenheiten zu reorganisieren und eine Insolvenz abzuwenden.

Herausforderungen und Risiken

Trotz der Vorteile gibt es auch Herausforderungen und Risiken, die bei der Einrichtung einer doppelnützigen Treuhand berücksichtigt werden müssen.

Komplexität des Verfahrens

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Verwaltung von Treuhandschaften können komplex sein und erfordern Fachwissen.

Potenzielle Interessenkonflikte

Der Treuhänder muss neutral sein und darf keine persönlichen Interessen verfolgen, was in der Praxis herausfordernd sein kann.

Fazit

In einer essentiellen Finanzkrise und nachfolgender Insolvenz sind die Gesellschafter-Anteile der Gesellschafter wertlos. Auch bei Anwendung der doppelseitigen Treuhand besteht die Gefahr für die Gesellschafter Ihre vollen Einlagen bzw. Anteile zu verlieren.
Es ist zu betonen, daß  die Anwendung dieses Kriseninstruments daher nur die Ultima Ratio sein sollte!

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