Das StaRUG ist ein relativ junges Gesetz, hat aber systemisch die fehlende Brücke zwischen den freien Sanierungsbemühungen und einer folgenschweren Insolvenz geschaffen.
Soweit noch keine Zahlungsunfähigkeit oder Üerschuldung vorliegt, bietet es dem Schuldner in der Krise (ohne Publizitätspflicht) eine weitere konsensuale Möglichkeit der Sanierung über einen sog. Restrukturierungsplan. Oponierende Planbetroffene können mit einer Mehrheit von 75% überstimmt werden. Wie auch in der Insolvenz, können Stabilisierungsanordnungen erlassen werden. Es kann eine gerichtlicher Begleitung genutzt werden.

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Der obligatorischer Restrukturierungs-Beauftragte (StaRUG)
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Was bedeutet Gruppenbildung & Gleichbehandlung