IV W Service-Angebote

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Beratungsleistungen

IVW-Leistungen: Erstellung Sanierungsplan

Eine Sanierungsplanung wird sowohl im StaRUG, im Insolvenzverfahren aber auch in der freien, konsensbasierten Restrukturierung erforderlich. Sie definiert die Bestandteile der Restrukturierung und unterlegt diese mit einer integrierten Finanzplanung.

Eine Restrukturierung hat viele Gesichter! Unsere tiefe Expertise in der Bewältigung von Krisen, hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Die Erstellung eines Restrukturierungs- (§5 ff StaRUG) bzw. Insolvenzplans (§217 ff InsO) stellt  in den gesetzlich definierten Fällen aber auch in vorinsolvenzlich, konsensual vereinbarten freien Sanierungsbemühungen eine Kernaufgabe in der Sanierungsberatung und damit eines CRO’s oder unserer Restrukturierungs-Berater dar.

Dabei formulieren wir ein umfangreich ausgearbeitetes Vergleichangebot an deren Gläubiger. In beiden zuvor genannten Fällen ist eine Bevorzugung einzelner Gläubiger nicht zulässig. Gesetzliche Vorgaben (z.B. im Hinblick auf die Gliederung oder auch den normativen Inhalt) sind zu beachten.

Erstellung Sanierungsplan

Typische Beratungsbausteine

  • Analyse der wirtschaftlichen Lage und Ursachen der Krise
  • Erfassung und Bewertung der finanziellen Situation (Liquidität, Bilanz, GuV)
  • Entwicklung von Sanierungskonzepten unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Vorgaben (z.B. IDW S6)
  • Erstellung von Finanz- und Liquiditätsplanungen
  • Erarbeitung von Maßnahmen zur Kostenreduzierung und Effizienzsteigerung
  • Identifikation und Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
  • Kommunikation mit Gläubigern, Geschäftspartnern und Banken
  • Vorbereitung von Verhandlungen mit Gläubigern und Stakeholdern
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen
  • Dokumentation des Restrukturierungsplans einschließlich Zeitplan und Verantwortlichkeiten
  • Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen und Compliance-Aspekte
  • Monitoring und Reporting des Fortschritts der Sanierungsmaßnahmen
  • Beratung zur Vermeidung von Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Vorstand
  • Begleitung bei der Antragstellung auf Schutzschirmverfahren oder Eigenverwaltung (sofern relevant)
  • Unterstützung bei der Einbindung externer Experten (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte)

Expertise in der Restrukturierung

In Krisenzeiten zählen Vertrauen und klare Handlungsstrategien. Profitieren Sie von unserer praxis­erprobten Expertise in Restrukturierung und Insolvenmanagement.
Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen finden!

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