IV W Service-Angebote

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Beratungsleistungen

IVW-Leistungen: Prüfungs- & Berichtstermin

Angemeldete Forderungen, die nicht bestritten werden, gelten als festgestellt. Der sog. Prüfungstermin ist wichtig für den Fortgang des Verfahrens. Der nachfolgende Berichtstermin informiert über die wirtschaftliche Situation des Schuldners.

Gerade in der Insolvenz eines Geschäftspartners ist eine zielgerichtete Unterstützung dringend angezeigt - wir unterstützen Sie bei der Sicherung Ihrer Forderungen!

Bei der beratenden Unterstützung im Rahmen von Prüfungs- und Berichtsterminen steht die zielgerichtete Vorbereitung und Begleitung des Unternehmens im Fokus. Dies umfasst insbesondere die rechtliche Bewertung der Insolvenz-Situation basierend auf den Erläuterung des Insolvenzverwalters (Informationsbeschaffung- und Bewertung) sowie ggf. Einflussnahme auf das Verfahren durch Stellung notwendiger Anträgen.

Ziel ist es dabei, die Geschäftsleitung gegenüber Insolvenzgerichten und dem Sachverständigen/Insolvenzverwalter klar, präzise und rechtssicher zu vertreten. So wird -ohne Zeitaufwand Ihrerseits- eine fundierte Entscheidungsgrundlage geschaffen und das Insolvenzverfahren im eigenen Sinne (bzw. der Gläubigermehrheit) beeinflusst.

Prüfungs- & Berichtstermin

Typische Beratungsbausteine

  • Darstellung rechtlicher Rahmenbedingungen der Gläubigerautonomie
  • Beratung zur Sicherung und Verwertung von Vermögenswerten
  • Diskussion und Vorgaben zu Verhalten im Prüfungs- und Berichtstermin
  • Terminsvertretung, d.h. Informationsgewinnung und Nutzung von Gläubigerrechten ohne eigenen Zeitaufwand
  • Einsichtnahme in Vermögensübersicht / Vermögensverzeichnisse des insolventen Schuldners
  • Bewertung der Vermögenswerte des insolventen Geschätspartners (auch über den Vortrag des Insolvenzverwalters)
  • Verteidigung der eigenen Gläubigeransprüche im Berichts-/Prüfungs-Termin (Einwendungen gegen Festellungen des Insolvenzverwalters)
  • Ggf. auch Antrag auf Wechsel des Insolvenzverwalters
  • Informationsgewinnung, um diese zielführend innerhalb/ausserhalb des Insolvenzverfahrens einzusetzen
  • Abwehr von Versagensgründen im Hinblick auf Forderungsanmeldungen
  • Beratung zu Sanierungsoptionen und Restrukturierungsmaßnahmen in der Gläubigerversammlung
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Gläubigern und dem Insolvenzverwalter
  • Vorbereitung von Stellungnahmen zu Insolvenzberichten
  • Interessenvertretung im Hinblick auf Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens bzw. Liquidation
  • Koordination mit steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratern

Expertise in der Restrukturierung

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