Rechtslage 2025

Liquiditäts-Krise

Barliquidität, Einzugsliquidität und Warenliquidität, stellen die Liquiditätsgrade I bis III dar, verringert sich die Barliquidität unter den Kennwert von ca. 30% liegt typischerweise eine Liquiditätskrise vor.


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Zahlungsverzug

Fast jeder hat diese Situation schon erlebt:
Eine eingehende Rechnung kann zum vorgesehenen Zahlungstermin nicht bezahlt werden.

Doch was bedeutet dies im insolvenzrechtlichen Umfeld?
Ist man dann schon “zahlungsunfähig”?

Die typische Antwort eines Rechtsanwalts lautet: Es kommt darauf an!

Selbstredend befindet man sich bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist im Zahlungsverzug, soweit eine kalendergenaue Zahlungsfrist definiert wurde.
Aber auch ohne solche Kalenderfrist, trifft Verzug spätestens nach 30 Tagen ein, die Regelung findet sich in §286 II Nr. 1 BGB.
In allen anderen Fällen (Sonderfälle ausgeschlossen, wie etwa die entgültige Verweigerung der Leistung) bedarf es zuvor einer Mahnung seitens des Lieferanten oder Dienstleisters.

Stehen finanzielle Barmittel spätestens zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verfügung muss differenziert werden.

Zahlungsunfähigkeit oder “Liquiditätskrise”?

Zumeist wird eine Einzelrechnung nicht zu einer Zahlungsunfähigkeit führen, sondern eher die fehlende Möglichkeit eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechnungen seitens Lieferanten oder Dienstleistern nicht mehr bezahlen zu können.
Sollten jedoch auf der Einnahmenseite über einen längeren Zeitraum keine Zuflüsse von Bar-Liquidität erfolgen, können tatsächlich auch Einzelrechnungen schnell Fragen aufwerfen, insbesondere wenn ein Hauptlieferant eine große Gesamt- oder Abschluss-Rechnung stellt.

Spätestens dann bedarf es zwingend einer Liquiditäts-Analyse zum Fälligkeits-Tag und ggf. auch darüber hinaus.

Der BGH hat über die Jahre für den Begriff der Zahlungsunfähigkeit “quasi” eine feste Definition definiert.
Danach liegt Zahlungsunfähigkeit (stark vereinfacht) vor, wenn bestehende Forderungen oder auch eine einzelne Rechnung den Umfang der aktuell verfügbaren Barmittel (d.h. Liquidität 1. Grades) überschreiten. Spätestens hier wird klar, dass nicht genügend Bargeld oder Kontoguthaben zur Verfügung steht, um diese Rechnung(en) zu begleichen.

Kann die Forderungen aber überwiegend bezahlt werden, ein kleiner Teil bleibt aber offen, bedarf es eines weiteren Prüfungs-Schrittes.
Soweit ein Vergleich offene Forderung versus bestehende Barliqudität zu dem Ergebnis gelangt, dass die Forderungen nur um maximal 10% der fälligen Gesamtverbindlichkeiten überschritten sind, kann von der Beurteilung als Zahlungsunfähigkeit abgesehen werden. Der BGH definiert diese als sog. Deckungslücke, wobei dies stets wiederlegbar ist.

Auch in zeitlicher Hinsicht wird eine Differenzierung vorgenommen:
Dem Schuldner ist laut BGH in Anlehnung an die Insolvenzantragsfrist des §15a I S1 InsO grundsätzlich ein Zeitraum von drei Wochen einzuräumen, um eine die 10-Prozent-Grenze übersteigende Liquiditätslücke auf unter 10 Prozent zu reduzieren. Er möchte sog. Zahlungsstockungen ausschließen (d.h. kleine Zahlungs-Unregelmäßigkeiten), um nicht gleich die schweren Folgen der Zahlungsunfähigkeit anwenden zu müssen.

Geprüft werden muss, ob auf der Einnahmenseite a) Bar-Liquidität (Liquidität 1. Grades) erzielt werden kann oder b) Liquidität durch den Verkauf von Assets (Liquidität 2. Grades) binnen eines Zeitraums von 21 Tagen erzeugt werden kann, um diese sog. Zahlungsstockung aufzulösen. Der Leitsatz des BGH lautet dabei: Eine bloße Zahlungsstockung ist anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend.

Nur soweit es innerhalb dieser strikt anzuwendenden 21 Tage nicht gelingt Liquidität bereitzustellen (und auch kein “Sonderfall” vorliegen, der kurz später “ausnahmsweise eine fast vollständigen Ausgleich ermöglicht”), würde Zahlungsunfähigkeit vorliegen.

Zusammenfassend: Ob die Liquiditätslücke durch eine Einzelrechnung oder eine Gesamtheit von diversen Rechnungen ausgelöst wird ist egal: Soweit Forderungen nicht sofort mittels Barliquidität ausgegleichen werden können, besteht Zahlungsunfähigkeit, wobei kleine Zahlungs-Lücken bzw. -Stockungen tollerabel sind. Es besteht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften Insolvenz-Antragspflicht.

Liquiditäts-Krise, Definition

Eine genaue Definition, wann eine Liquiditätskrise vorliegt existiert nicht.
Dies hängt zum einen von den zu bildenden Krisen-Phasen ab (dreistufig oder wie beim IDW S6 fünfstufig), aber auch von der Branche. Während die eine Branche schnell krisenanfällig ist, kann es bei anderen Branchen länger dauern. Für ein Handwerksbetrieb stellt eine 50.000 EUR Rechnung bereits eine hohe Hürde dar, während ein DAX Konzern wesentlich robuster gegenüber solchen Forderungen aufgestellt sein wird.

Die Liquiditätskrise muss sich mithin anders definieren.
Regelmäßig wird man davon ausgehen können, dass eine kontinuierliche Ausschöpfung eingeräumter Kreditlinien oder die Überschreitung von Zahlungszielen die Liquiditätskrise kennzeichnet. In ihrer stärksten Ausprägung kann es auch zu einer starken Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebes kommen, soweit Lieferanten die Belieferung einstellen oder gar von Barzahlung abhängig machen.

Dabei kann die Liquidität 2. Grades oder hilfsweise des 1. Grades als Indikator dienen (siehe später unter Monitoring).

Kennzeichen einer Liquiditätskrise

Typischerweise prägen Liquiditätskrise folgende Krisen-Merkmale:

  • Maximale Ausschöpfung von Kontokorrentlinien
  • Zurückgehende bzw. ausweichende Kommunikation mit Banken oder Finanzgebern
  • Rückzug der Banken
  • Inanspruchnahme aus Bürgschaften
  • Erhöhte Einkaufskonditionen
  • Lieferverweigerung oder Lieferung nur auf Vorkasse
  • Mangelnde Transparenz in den Finanzen

 

Eine ordnungsgemäße, GoB-gerechte und aktuelle Finanzbuchhaltung ist die wichtigste Grundlage für ein effektives Liquiditäts-Monitoring.

 

Auswirkungen

Die Auswirkungen einer Liquiditätskrise können vielseitig sein und werden ebenfalls stark beeinfluss von Unternehmensgröße, Rechtsform oder Branche.
Nachfolgende Auswirkungen lassen sich jedoch in fast allen Unternehmen beobachten:

  • Verspätete oder ausbleibende Lieferungen führen zu Produktionsausfällen oder Qualitätseinbußen
  • Lieferverpflichtungen gegenüber Kunden können nicht mehr bedient werden; ein Reputationsverlust und negative Presse sind die Folge
  • Kunden vermeiden Bestellungen, da eine Lieferung nicht mehr als sicher erscheint, eine Abwärts-Spirale beginnt
  • Mitarbeiter können nicht mehr bezahlt werden; Gerichtsverfahren erhöhen die Kostenbelastung
  • Ausbleibende Steuerzahlungen / Sozial-Beiträgen führen zu Konten-Pfändungen/Sperrungen; mit der Folge der Verhinderung von Zahlungen an Lieferanten
  • Ausbleibende Zahlungen an Vermieter oder an Energiedienstleister führen zu unvorhersehbaren Folgen für die Leistungserbringung
  • Fehlende Investitionen führen gegenüber dem Wettbewerb zur Verschlechterung von Produkten oder Leistungen mit der Folge von einbrechenden Vertriebsergebnissen

Monitoring über Liquiditäts-Kennzahlen

Um die finanzielle und damit auch operative Bewegungsfähigkeit eines Unternehmens dauerhaft abzusichern, bedarf es einer stetigen (auch täglichen) Überwachung der Liquidität.

Dabei bieten sich sogenannte Finanz-Kennzahlen an, die sich aus dem Rechnungswesen und Controlling ableiten lassen.
Es ist mithin schon aus diesem Grund wichtig, die Buchführung ordnungsgemäß zu führen und auf dem laufenden Stand zu halten. Fehler oder Nachlässigkeiten können erhebliche Nachteile für das Unternehmen mit sich bringen.

Neben anderen Kennzahlen, wird der Liquiditäts-Status über die nachfolgenden 3 Kennzahlen gemonitort:

SVG Image

Liquidität

Liquiditäts-Grade

1

Bar
liquidität

liquide Mittel / kurzfristige
Verbindlichkeiten x 100

20-30

2

Kurzfrist
liquidität

liquide Mittel + kurzfristige Forderungen
/ kurzfr. Verbindlichkeiten x 100

100-120

3

Waren
liquidität

Umlaufvermögen / kurzfristige
Verbindlichkeiten x 100

150-200

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Alle drei Kennzahlen haben Ihre individuelle Berechtigung, Sie adressieren dabei jedoch unterschiedliche Zeiträume.
Dies lässt sich wie nachfolgend darstellen:

1 = sofortige Verfügbarkeit:
Kassenbestand: Bargeld und Bankguthaben

2 = kurzfristige Verfügbarkeit
Forderungen aus L&L & kurzfristige Vermögenswerte: Offene Rechnungen von Kunden + und kurzfristige liquidierbare Anlagen oder Wertpapiere = kurzfristig verfügbar

3 = mittelfristige Verfügbarkeit
Vorräte: Waren und Materialien, die zur Weiterverarbeitung oder zum Verkauf bereitstehen, mittelfristig verfügbar

Für die Überwachung des Liquiditäts-Status und damit einer eintretenden Liquiditäts-Krise ist jedoch insbesondere der Liquiditätsgrad 2 relevant.

Während der Liquiditätsgrad 1 abbildet, ob Sofortzahlungen (zumeist Barzahlungen) möglich sind, dient der Liquiditätsgrad 2 der Begleichung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder solchen gegen verbundene Unternehmen. Liquiditätsgrad 3 wird nur in Sondersituationen Relevanz entfalten, da mit der Veräußerung des Umlaufvermögens auch die laufende Produktion oder Dienstleistungserbringung beeinträchtigt wird.

Während die Barliquidität typischerweise bei 20-30% liegen sollte, gilt für den Liquiditätsgrad 2 (ebenfalls abhängig von Branchenzugehörigkeit oder Besonderheiten des Unternehmens) ein Richtwert von 100-120%. Ein Abweichen von diesen Richtwerten ist als Anzeichen einer Liquiditäts-Krise werten, wobei für die Bewertung letzterem Wert der Vorzug zu geben ist.

Kritik an Kennzahlenbewertung

An der Herleitung und Bewertung der Liquiditätskennzahlen kann auch Kritik geübt werden.
Beispielhaft ließen sich nachfolgende Punkte aufführen:

  • Liquiditätskennzahlen sind bezogen auf den Bilanzstichtag, können also nicht individuell definierbar
  • Errechnete Liquiditätsgrade basieren typischerweise auf Bilanz und G&V; und sind damit bei Berechnung häufig veraltet
  • Die zeitliche Fälligkeit bleibt bei der Betrachtung außer Betracht, es handelt sich nur um Durchschnittswerte
  • Die Herleitung der Kennzahlen (aus der Bilanz) beziehen  nicht bilanzielle Verbindlichkeiten wie Lohn, Versicherungsbeiträge oder Mieten nicht ein

Schutz vor einer Liquiditätskrise

Doch wie kann sich ein Unternehmen proaktiv vor einer Liquiditätskrise schützen, mithin seine Resilienz erhöhen?

  • Auch zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus §1 StaRUG ist dringend anzuraten, eine Durchfinanzierung über 12-24 Monate über eine integrierte Liquiditätsplanung abzusichern, detailliert geplante Ein- und Auszahlungen geben Aufschluss nicht nur über die Liquidität sondern auch Eigen- und Fremdkapitalbedarfe.
  • Die Liquidität bedarf einer stetigen Aktualisierung, am Besten täglich und automatisiert oder mittels AI-Systemen
  • Kasse und Bankkonten sind regelmäßig auf Vollständigkeit und Veranlassung zu prüfen
  • Wenn auch allgemein bekannt dennoch wichtig: Rechnung sind zeitnah zu stellen und ein effektives OP / Mahnsystem zu betreiben
  • Finanzierungsinstrumente wie Factoring nutzen
  • Lagerhaltung optimieren und soweit möglich just-in-time Lieferung und Verarbeitung einführen (wobei Puffer vorzuhalten sind)
  • Unternehmen müssen zukunfts- und wachstumsorientiert sein, dies sichert zukünftige Liquiditätsreserven
  • Kostenoptimierungen sind dauerhaft zu implementieren (Continuous Improvement), nicht nur einmalig
  • Es sind Realtime Analysen einzusetzen, keine auf Monatsscheiben basierenden Berichte

Soweit Sie diese Regeln befolgen, sollte (auch wenn kurzfristige Schwankungen nie auszuschließen sind) eine sich verfestigende Liquiditätskrise nicht eintreten.

Maßnahmen in der Liquiditäts- bzw. Finanzkrise

Eine Überblick möglicher Restrukturierungsmaßnahmen in der Liquiditätskrise finden sich im Beitrag “Instrumente der finanziellen Restrukturierung”.

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