In der gesetzlich definierten Rolle des Insolvenzverwalters sind wir ausschließlich den Gläubigern verpflichtet. Sie können (je nach Situation) Weisungen erteilen und auch den Gang des Verfahrens bestimmen. Dabei sind wir jedoch neutral, da kein Gläubiger bevorzugt werden soll.
Im Hinblick auf das insolvente Unternehmen erfüllen wir unseren Auftrag, die vorhandene Masse zu schützen. Dies beinhaltet oft auch, unpopuläre aber dringend notwendige Maßnahmen zu treffen.
Oberstes Ziel ist, eine gleichmäßige Verteilung der Insolvenzmasse. Aus diesem Grund spielt auch das Thema "Insolvenzanfechtung" eine große Rolle...
